Energetische Kennwerte
Der Ausweis enthält zentrale Werte zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch und zum Primärenergiekennwert.
Sie benötigen einen Energieausweis für ein Wohngebäude, eine Gewerbeimmobilie oder ein öffentlich genutztes Gebäude? Ich erstelle Energieausweise nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben – nachvollziehbar, fachgerecht und passend zu Ihrem Gebäude.
Der Energieausweis beschreibt die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden. Je nach Ausweisart beruht das Ergebnis auf dem berechneten Energiebedarf oder auf dem erfassten und witterungsbereinigten Energieverbrauch.
Der Ausweis enthält zentrale Werte zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch und zum Primärenergiekennwert.
Die wesentlichen Energieträger und wichtige Angaben zur Wärmeversorgung werden dokumentiert.
Soweit die jeweils geltenden Vorgaben dies vorsehen, wird das Gebäude einer Energieeffizienzklasse zugeordnet.
Bei bestehenden Gebäuden enthält der Ausweis kurze Hinweise zu möglichen Verbesserungen der Energieeffizienz, sofern geeignete Maßnahmen bestehen.
Wichtig: Ein Energieausweis ist keine Verbrauchsprognose und keine umfassende Energieberatung. Tatsächliche Energiekosten hängen zusätzlich von Nutzung, Raumtemperaturen, Wetter, Energiepreisen und dem individuellen Verbrauchsverhalten ab.
Ein Energieausweis kann auf einer energetischen Bilanzierung, auf geeigneten Verbrauchsdaten oder – soweit rechtlich vorgesehen – auf beiden Grundlagen beruhen. Welche Ausführung zulässig und sinnvoll ist, richtet sich nach Gebäudeart, Nutzung, Bau- und Modernisierungsstand, Datengrundlage und der bei Ausstellung geltenden Rechtslage.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis – häufig als Energiebedarfsausweis bezeichnet – bewertet das Gebäude auf Grundlage seiner Baukonstruktion und Anlagentechnik. Das Ergebnis ist weitgehend unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis – häufig als Energieverbrauchsausweis bezeichnet – basiert auf geeigneten und vollständigen Verbrauchsdaten über den gesetzlich erforderlichen Zeitraum. Das Ergebnis wird nach den jeweils geltenden Vorgaben aufbereitet und bleibt vom Nutzungsverhalten beeinflusst.
Welche Ausweisart ist zulässig? Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, richtet sich nach der Gebäudeart, dem Bau- und Modernisierungsstand, der Nutzung, der vorhandenen Datengrundlage und der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Rechtslage. Ich prüfe diese Voraussetzungen vorab für das konkrete Gebäude.
Ein Energieausweis kann insbesondere bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing, Neubau oder umfangreichen Änderungen eines Gebäudes erforderlich sein. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem Anlass und der jeweils maßgeblichen Rechtslage.
Welche Angaben in einer Immobilienanzeige erforderlich sind, richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage und dem vorhandenen Energieausweis. Die relevanten Werte sollten vollständig und unverändert aus dem gültigen Dokument übernommen werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes; bei Nichtwohngebäuden getrennt für Wärme und Strom.
Der im Ausweis genannte wesentliche Energieträger für die Heizung.
Je nach Gebäudekategorie und Rechtslage kann das im Energieausweis ausgewiesene Baujahr zu den Pflichtangaben gehören.
Je nach Gebäudekategorie und Rechtslage kann zusätzlich eine Energieeffizienzklasse anzugeben sein.
Die Angaben sollten vollständig und exakt aus dem gültigen Ausweis übernommen werden.
Dazu zählen unter anderem Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Der Energieausweis bezieht sich in vielen Fällen auf das gesamte Gebäude und nicht auf eine einzelne Wohnung. Bei Eigentumswohnungen wird deshalb häufig der Ausweis des Gesamtgebäudes beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft benötigt. Abweichende Einordnungen sind je nach Gebäudestruktur möglich.
Für Bürogebäude, Verkaufsstätten, Werkstätten, Praxen, Schulen, Gaststätten und andere gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude gelten zusätzliche Nutzungs- und Berechnungsanforderungen. Beim Verbrauchsausweis werden Wärme- und Stromverbrauch getrennt erfasst und bewertet.
Bei Gebäuden mit Wohn- und Nichtwohnnutzung ist zu prüfen, ob getrennte Gebäudeteile und damit getrennte Energieausweise erforderlich sind. Maßgeblich sind Nutzung, Flächenanteile, technische Versorgung und die energetische Abgrenzung.
Bei Neubauten und umfassenden Änderungen richtet sich die erforderliche Ausweisart nach dem fertiggestellten beziehungsweise geänderten Gebäude und den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Vorgaben.
Der genaue Umfang hängt von der Ausweisart und dem Gebäude ab. Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie eine passende Unterlagenliste.
Sie nennen Gebäudeart, Adresse, Baujahr, Anlass und vorhandene Unterlagen.
Ich prüfe, welche Ausweisart nach der aktuellen Rechtslage zulässig und für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.
Die Gebäudedaten werden anhand von Unterlagen, geeigneten Bildaufnahmen oder einer Begehung aufgenommen und plausibilisiert.
Nach Berechnung und Registrierung erhalten Sie den vollständigen Energieausweis einschließlich der erforderlichen Anlagen.
Die Gültigkeit ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum und der jeweils maßgeblichen Rechtslage. Auch Änderungen am Gebäude können dazu führen, dass ein neuer Energieausweis erforderlich wird. Einen vorhandenen Ausweis prüfe ich daher immer im Zusammenhang mit dem konkreten Anlass.
In vielen Fällen bezieht sich der Energieausweis auf das gesamte Gebäude. Für eine einzelne Eigentumswohnung wird daher häufig der Ausweis des Gesamtgebäudes verwendet. Bei getrennt zu behandelnden Gebäudeteilen oder besonderen Nutzungsstrukturen kann eine andere Einordnung erforderlich sein.
Der Bedarfsausweis bewertet die bauliche und technische Qualität des Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten und ermöglicht daher meist eine tiefergehende energetische Einordnung. Der Verbrauchsausweis bildet dagegen den tatsächlichen, witterungsbereinigten Verbrauch der bisherigen Nutzenden ab und ist stärker vom Verhalten und von der Nutzung abhängig.
Für ein bestehendes Gebäude müssen belastbare und nachvollziehbare Gebäudedaten vorliegen. Ob hierfür eine Begehung, geeignete Bildaufnahmen oder andere Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach Datenlage, Gebäude und den jeweils geltenden Anforderungen.
Für einen Verbrauchsausweis müssen geeignete und vollständige Daten für das gesamte Gebäude über den gesetzlich erforderlichen Zeitraum vorliegen. Fehlende Nutzungseinheiten, nicht erfasste Zusatzheizungen oder ungeklärte Leerstände können eine Ausstellung verhindern oder eine andere Ausweisart erforderlich machen.
Für bestimmte Gebäudearten, Größen oder besonders geschützte Gebäude können Ausnahmen oder Sonderregelungen gelten. Die konkrete Einordnung sollte vorab anhand des Gebäudestatus, des Anlasses und der aktuellen Rechtslage geprüft werden.
Nein. Der Energieausweis enthält zwar kurze Modernisierungsempfehlungen, ersetzt aber keine ausführliche Bestandsanalyse, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder Sanierungsplanung. Für eine systematische Modernisierungsstrategie ist eine gesonderte Energieberatung, beispielsweise mit individuellem Sanierungsfahrplan, geeigneter.
Die Kosten richten sich nach Gebäudeart, Größe, Ausweisart, Datenlage und erforderlicher Bestandsaufnahme. Nach einer kurzen Prüfung der Gebäudedaten erhalten Sie ein projektbezogenes Angebot.
Senden Sie mir Baujahr, Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen beziehungsweise Nutzungseinheiten und den Anlass für den Energieausweis. Ich prüfe die Voraussetzungen und teile Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.