Energieausweise
Energieausweise

Ob bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie - der Energieausweis ist Pflicht! Er ist dem/der KäuferIn oder MieterIn bereits bei der Besichtigung unverzüglich vorzulegen, doch auch hier gibt es Unterschiede. Die Art des benötigten Energieausweises kann variieren. Gerne berate ich Sie zur richtigen Auswahl und erstelle Ihnen nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes den passenden Ausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude nach DIN18599.